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Die private Haftpflichtversicherung ist -neben der Krankenversicherung- die wichtigste deiner Versicherungen.

Was alles versichert ist

Versichert in der privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden, die du am Eigentum oder an der Gesundheit von Dritten (das heißt anderen Personen) verursachst.
Versichert ist alles, sofern es nicht ausdrücklich von der Versicherung ausgeschlossen ist.
Deswegen wird die Haftpflichtversicherung in Fachkreisen auch als "Wünsch dir was Versicherung" bezeichnet. Meist kommt es nur auf deine Formulierung bei der Schadenmeldung an, ob dein Schaden von der Versicherung übernommen wird.

Wann deine Versicherung den Schaden zahlt

Voraussetzung dass die Verischerung deinen Schaden übernimmt:

  • Der Geschädigte ist ein Dritter

    (Alle Personen außer deine direkte Familie, sofern sie im selben Vertrag versichert ist)
  • Der Schaden ist im privaten Bereich angefallen

    (sonst zahlt die Berufshaftpflicht)
  • Du musst den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben

    (Es muss klar sein, dass du den Schaden angerichtet hast)
  • Es muss zumindest fahrlässig sein

    (Das heißt unbeabsichtigt, nicht vorsätzlich)

Was wird gezahlt

Die Versicherung ersetzt dir den Zeitwert. Der Zeitwert ist der Kaufpreis, von dem ein Wert für Alter, Gebrauch und Abnutzung abgezogen wird. Das heißt, es wird für jedes Jahr seit dem Kaufdatum ein gewisser Teil des Preises abgezogen. Der Abzug unterscheidet sich stark; je nach Art der beschädigten Sache.

(Ein Beispiel: Bei einem Bilderrahmen wäre der Abzug geringer als bei einem Laptop.)

Eine Ausnahme ist die Beschädigung von Glas. Bei Glas (Scheiben, Spiegel, etc.) wird immer der Neuwert (d.h. der Kaufpreis) ersetzt.

Besonderheiten der Haftpflichtversicherung

Haftung aus Sportausübung

Schäden, die beim Sport entstehen, sind versichert.

(Ein Beispiel: Du spielst Fussball und schießt die Pille mit voller Wucht nicht ins Tor, sondern in die Fensterscheibe des Vereinshauses. Die neue Scheibe wird hier von deiner Versicherung gezahlt.)
Ausnahmen:

Für die Jagd muss eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, welche für den Jagdschein obligatorisch ist.

Bei öffentlichen Wettkämpfen muss der Veranstalter eine Versicherung abschließen, Schäden werden dann von der Versicherung des Veranstalters gezahlt.

Tierhaltung

Auch Schäden die dein Haustier anrichtet, sind grundsätzlich über deine Haftpflichtversicherung abgesichert.

(Ein Beispiel: Du nimmst deine Katze mit zum Besuch bei einem Freund. Die Katze spielt fleißig im Garten bei Regen und als sie in die Wohnug kommt, beschmutzt sie den Teppich deines Freundes. Die Reinigung des Teppichs übernimmt deine Haftpflichtversicherung.)
Ausnahmen:

Für Hunde muss seperat eine Hundehalterhaftplichtversicherung abgeschlossen werden.
Ebenfalls für Pferde und auch wilde Tiere muss seperat eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wohnen zur Miete

Wenn du zur Miete wohnst, sind grundsätzlich alle Schäden die du an dem fremden Eigentum anrichtest, über die Haftpflichtversicherung abgesichert.

(Ein Beispiel: Du hast Parkett in der Wohnung und gießt deine Zimmerpflanze üppig. Das austretende Wasser lässt das Parkett aufquellen. Der Schaden wird von deiner Haftpflichtversicherung übernommen)
Ausnahmen:

Glasschäden sind ausgeschlossen.
Schäden an elektrischen Einbauten sind ausgeschlossen. Diese sind aber über die Hausratversicherung abgesichtert.

Gefälligkeiten

Gefälligkeitsschäden sind Schäden, die du bei jemandem während der Ausübung einer Gefälligkeit (einer Hilfeleistung), für die du kein Geld verlangst, anrichtest. Diese Schäden sind nicht bei jeder Versicherung von Haus aus mitversichert! Einige Gesellschaften verlangen für den Einschluß einen Beitragsaufschlag.

(Ein Beispiel: Du hilfst einem Freund beim Umzug. Als du seinen Fernsehr trägst, rutscht er dir aus der Hand und der Bildschirm geht zu Bruch. Der Schaden gilt als Gefälligkeit, dein Freund hat keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz, da du ihm unentgeltlich hilfst.)

Familienversicherung

In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es die Möglichkeit, neben sich auch seinen Partner und die evtl. vorhandenen Kinder in einem Vertrag zu versichern.
Voraussetzung für die Mitversicherung des Partners ist, dass es sich zumindest um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt.
Voraussetzung für die Mitversicherung von Kindern ist, dass sie sich in der Ausbildung befinden (Schule oder Uni), dass sie nicht älter als 25 Jahre sind und dass sie nicht arbeitstätig sind (Nebenjob ist erlaubt).

Von der Versicherung ausgeschlossen

Benutzung von KFZ

Die Benutzung von jeglichen KFZ ist grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, da hier die KFZ-Haftpflichtversicherung oder eine eventuell bestehende KFZ-Kaskoversicherung die Schäden übernimmt.

Geliehene Gegenstände

Wenn du dir Sachen von Dritten leihst, so musst du mit Ihnen umgehen, als wäre es dein Eigentum. Deshalb zahlt die Versicherung bei geliehenen beschädigten Sachen nicht. Im Widerspruch dagegen steht, dass wenn du Sachen nicht leihst, sondern auf "Probe kaufst" und die Sache beschädigst, wird der Schaden von der Versicherung übernommen.

(Ein Beispiel: Du leihst dir eine Bohrmaschine von deinem Nachbarn. Beim Handwerkeln fällt sie auf den Boden und funktioniert nicht mehr. Der Schaden wird von der Versicherung nicht übernommen. Wenn du aber die Bohrmaschine vielleicht kaufen möchtest, mit deinem Nachbarn abmachst, dass du sie vor dem Kauf ausprobieren willst und sie dir dann kaputt geht, zahlt die Versicherung den Schaden.)

Abhandengekomme Sachen

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Sachen, die abhanden kommen (also verschwinden). Dies kann sowohl für eigenes Verschulden, als auch für einen Diebstahl gelten (der Diebstahl ist ggf. in der Hausratversicherung versichert.)

(Ein Beispiel: Du fährst mit einem Boot und ein Freund bittet dich, mit seiner herkömmlichen Kamera ein Foto von ihm zu machen. Die Kamera rutscht dir aus der Hand und fällt über Bord. Sie ist abhanden gekommen und daher wird nichts gezahlt.)

Vorsatz

Du hast den Schaden nachweislich absichtlich herbeigeführt (Versicherungsbetrug).

Typische Versicherungsfälle

Typische Schadenfälle und was bei jedem Schaden zu beachten ist, findest du im Forum
Falls du Fragen hast, kannst du diese im Forum los werden.

Interessant zu wissen

In Fachkreisen wird angenommen, dass die Hälfte (50%) aller gemeldeten Schäden in der Haftpflichtversicherung Betrug sind! Kurios ist, dass die Versicherungen trotzdem keine roten Zahlen mit der Versicherung schreiben...

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